Eintrag des Allianznamen in den neuen Ausweisen wieder möglich - Bundesrat passt entsprechende Verordnung an
Bern, 4.7.2003 - Der Bundesrat berücksichtigt das Gewohnheitsrecht: Der Allianzname kann ab 1. August 2003 wie früher auf der ersten Seite des neuen Passes eingetragen werden. Das gilt auch für die Identitätskarte. Der Bunderat hat die Ausweisverordnung entsprechend angepasst.