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Veröffentlicht am 2. Juli 2003

Verkürzung der Trennungsfrist im Scheidungsrecht - Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

Bern, 2.7.2003 - Der Bundesrat widersetzt sich nicht der vorgeschlagenen Revision, wonach der scheidungswillige Ehegatte bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen kann. Welche minimale Trennungszeit aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden soll, bleibt letztlich eine Ermessensfrage und das Resultat der Abwägung von verschiedenen Interessen, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.