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Veröffentlicht am 2. Juni 2003

Kosten aus den Lohnnachzahlungen können angerechnet werden - Zweiter Teilentscheid des Bundesrates zu den Zürcher Spitaltarifen

Bern, 2.6.2003 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Tarife für jene Zürcher Spitäler festgelegt, die infolge von Lohngleichheitsklagen ihrem Personal Lohnnachzahlungen geleistet haben oder noch leisten werden. Er bestätigte dabei seinen ersten Teilentscheid zur Beschwerde gegen die Zürcher Spitaltarife. Zudem entschied er, dass die Kosten aus den Lohnnachzahlungen an die Pauschalen angerechnet werden können.