Keine alten Eisenbahnschwellen mehr für Gärten und Kinderspielplätze: Geänderte Stoffverordnung geht in die Vernehmlassung
Bern, 27.7.2000 - Der Verkauf von ausgedienten, mit Teeröl imprägnierten Eisenbahnschwellen an Privatpersonen soll verboten werden. Eisenbahnschwellen sollen nicht mehr für Kinderspielplätze und Gärten verkauft werden. Sie enthalten eine Substanz, die bei Hautkontakt Krebs erzeugen kann. Für krebserzeugende Substanzen in Holzschutzmitteln sollen künftig deutlich tiefere Grenzwerte gelten. Dies sind die Hauptpunkte der geänderten Stoffverordnung, die das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) heute in die Vernehmlassung schickt.