Elektroschrott landet noch zu oft im Hauskehricht
Bern, 11.7.2000 - Wohin mit dem kaputten Rasierapparat, mit dem defekten Haarfön oder dem alten Kühlschrank? Es ist verboten, elektrische oder elektronische Geräte in den Kehricht zu werfen. Elektroschrott muss dem Händler oder einer Sammelstelle zur umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung überlassen werden, so wie es die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte verlangt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Vorschriften zogen das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und die Recyclingorganisationen der Privatwirtschaft im Rahmen einer Pressekonferenz eine gemeinsame Bilanz: So ist zwar die Qualität der Entsorgung gesichert und die Rückgabe bei Kühlschränken und Computern klar organisiert. Kleingeräte wie Toaster oder Radiowecker landen indes immer wieder im gewöhnlichen Hausmüll. Dies geschieht nicht mutwillig, wie eine repräsentative Umfrage ergeben hat, sondern mangels besseren Wissens. Knapp die Hälfte der befragten Konsumentinnen und Konsumenten weiss nicht genau oder überhaupt nicht, wie sie mit Elektroschrott umzugehen hat.