Vorgezogene Entsorgungsgebühr für Glasflaschen
Bern, 7.7.2000 - Der Bundesrat hat eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen für Getränke beschlossen. Bisher bezahlten die Gemeinden jährlich 30 Millionen Franken für die Sammlung und Verwertung von Altglas. Neu müssen in erster Linie Hersteller und Importeure für diese Kosten aufkommen. Pro Glasflasche wird voraussichtlich eine Abgabe von 3 bis 7 Rappen erhoben. Der Bundesrat hat ausserdem das Verbot für Getränkeflaschen aus PVC aufgehoben. Für PVC- Flaschen gilt in Zukunft eine Pfand- und Rücknahmepflicht. Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) hat sich in den zehn Jahren seit dem Inkrafttreten 1990 gut bewährt. In der Schweiz wurden effiziente Sammelsysteme für Glasverpackungen, Aluminiumdosen und PET-Flaschen aufgebaut. Die Schweiz zählt bezüglich der Recyclingraten international zu den Spitzenreitern. Nicht in jedem Fall ist aber die Finanzierung der Sammlung zufriedenstellend gelöst.