Tiere werden rechtlich besser gestellt - Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft
Bern, 21.2.2003 - Die Gesetzgebung wird Tiere künftig nicht mehr als Sachen behandeln, sondern ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft gesetzt.