Schengen Übereinkommen : Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten
Bern, 11.12.2008 - Am 12. Dezember 2008 tritt das zwischen der Schweiz und der EU beschlossene Übereinkommen in Kraft. Dies führt zu verschiedenen Veränderungen. Im Rahmen der Massnahmen gegen unerlaubten Betäubungsmittelhandel ergeben sich auch Änderungen für Patienten, die betäubungsmittelhaltige Medikamente im Schengenraum mit sich führen. Sie können sich eine offizielle Bescheinigung ausstellen lassen.