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Veröffentlicht am 29. September 2004

Rechtshilfeakten zum Fall Angolagate an Frankreich übergeben - Rechtshilfe beeinträchtigt keine Interessen der Schweiz

Bern, 29.9.2004 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute den französischen Behörden die in Genf erhobenen Rechtshilfeakten zum Fall Angolagate übergeben. Möglich wurde die Übergabe der Beweismittel, weil der Bundesrat am 24. September die letzte Beschwerde gegen die Rechtshilfe an Frankreich abgewiesen hatte.