Einwilligung des Ehepartners für eine Bürgschaft in jedem Fall notwendig - Bundesrat stimmt dem Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates zu
Bern, 8.9.2004 - Geht eine verheiratete Person eine Bürgschaft ein, soll sie in Zukunft in jedem Fall die Zustimmung des Ehepartners einholen müssen. Der Bundesrat stimmt in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme einem entsprechenden Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu.