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Veröffentlicht am 7. April 2004

Den Zugang zum Bundesgericht neu regeln - Vorschläge der Arbeitsgruppe "Bundesgerichtsgesetz"

Bern, 7.4.2004 - Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege hat eine von Bundesrat Christoph Blocher geleitete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet, wie der umstrittene Zugang zum Bundesgericht neu geregelt werden soll: Bei der Verletzung verfassungsmässiger Rechte soll eine zusätzliche Form der Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein. Zudem soll die Streitwertgrenze in Zivilsachen weniger stark als vorgesehen angehoben werden.