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Veröffentlicht am 6. April 2004

Prämien für Unfallversicherung werden vom Konkurs ausgenommen - Bundesrat setzt Gesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft

Bern, 6.4.2004 - Die Prämienforderung der obligatorischen Unfallversicherung wird künftig von der Konkursbetreibung ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.