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Veröffentlicht am 11. März 2004

Gewalt in der Ehe und in der Partnerschaft wird von Amtes wegen verfolgt - Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. April 2004 in Kraft

Bern, 11.3.2004 - In Zukunft werden Delikte, die in häuslichen Gemein-schaften begangen werden, nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen.