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Veröffentlicht am 28. Januar 2004

Bessere Information beim Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien - EJPD schickt Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung

Bern, 28.1.2004 - Erwerber von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien sollen insbesondere durch eine Informationspflicht und ein Widerrufsrecht besser vor Missbräuchen geschützt werden. Dies sieht der Vorentwurf einer Revision des Obligationenrechts vor, den das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung schickt.