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Veröffentlicht am 7. Januar 2004

Trennungsfrist im Scheidungsrecht - Gesetzesänderung tritt nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. Juni 2004 in Kraft

Bern, 7.1.2004 - Der scheidungswillige Ehepartner wird ab 1. Juni 2004 bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen können. Die neue Regelung gilt auch für jene Eheleute, die bereits getrennt leben: Für die Gutheissung der Klage auf Scheidung genügt ein zweijähriges Getrenntleben im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung.