Das Ablagerungsverbot setzt sich durch
Bern, 14.4.2000 - Seit dem 1. Januar 2000 dürfen brennbare Abfälle nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Die Kehrichtverbrennungsanlagen müssen darum jedes Jahr 600'000 Tonnen zusätzlich verbrennen. Weil gleichzeitig auch die Abfallmengen wieder steigen, gibt es Kapazitätsengpässe. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat Übergangsmassnahmen eingeleitet bis wieder genügend Kapazität zur Verfügung steht.