Bundesrat erlässt Lärmgrenzwerte für Landesflughäfen
Bern, 12.4.2000 - Der Bundesrat hat Lärmgrenzwerte für die Landesflughäfen festgelegt. Dort, wo die Immissionsgrenzwerte überschritten sind, werden Schallschutzfenster installiert und es dürfen keine neuen Wohnbauten erstellt werden. Die Nachtflugsperre wird rechtlich besser verankert. In den Nachtrandstunden werden Starts und Landungen von besonders lauten Flugzeugen verboten.