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Veröffentlicht am 9. November 2005

Das Opferhilfegesetz wird umfassend revidiert - Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes

Bern, 9.11.2005 - Opfer von Straftaten in der Schweiz werden weiterhin Beratung, Entschädigung und Genugtuung erhalten. Die Höhe der Genugtuung wird jedoch begrenzt. Für Straftaten, die im Ausland begangen worden sind, werden in Zukunft keine Genugtuung und Entschädigungen mehr bezahlt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes verabschiedet.