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Veröffentlicht am 9. November 2005

Konsumentenschutz wird nicht ausgebaut - Bundesrat verzichtet auf Gesetzesrevision

Bern, 9.11.2005 - Der Bundesrat erachtet einen Ausbau des Konsumentenschutzes nicht als notwendig. Er hat am Mittwoch beschlossen, auf ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundene Revision des Obligationenrechts zu verzichten.