Eintrag in Anwaltsregister setzt Master-Diplom voraus - Bologna-Reform erfordert Anpassung des Anwaltsgesetzes
Bern, 26.10.2005 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Revision des Anwaltsgesetzes verabschiedet. Der Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom – oder wie bisher mit einem Lizentiat – einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde. Die Kantone müssen zudem neu auch Inhaber eines Bachelor-Diploms zum Anwaltspraktikum zulassen. Damit wird der Einführung des Bologna-Modells an Schweizer Universitäten Rechenschaft getragen.