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Veröffentlicht am 29. Juni 2005

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches wird nachgebessert - Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 29.6.2005 - Der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches soll nach dem Willen des Bundesrates noch vor dessen Inkrafttreten im Jahr 2007 nachgebessert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft und die erforderlichen Gesetzesänderungen zuhanden der Eidgenössischen Räte überwiesen. Er berücksichtigt damit die Kritik, die von den Kantonen und den Praktikern der Strafverfolgung, der Strafjustiz sowie des Straf- und Massnahmenvollzugs geäussert worden ist.