Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Aufsicht der Bundesanwaltschaft
Bern, 29.6.2005 - Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll nach dem Willen des Bundesrates künftig nur mehr von einer Behörde, dem EJPD, ausgeübt werden. Damit wird die Wirksamkeit der Aufsicht verbessert. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis Ende September in die Vernehmlassung zu schicken. Ebenfalls in Vernehmlassung geschickt wird die Vorlage zur Abgeltung der Kosten der Kantone.