Cyanidvergiftung Theiss und Donau: BUWAL für internationale Umwelthaftpflicht
Bern, 15.2.2000 - Die Umweltkatastrophe in Theiss und Donau zeigt die Lücken im heutigen internationalen Recht auf. Bei einem grenzüberschreitenden Unfall haftet meist niemand. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) will deshalb am „Welt Wasser Forum“ vom 21./22. März eine Haftpflichtregelung zur Diskussion stellen.