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Veröffentlicht am 22. April 2005

Die rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren verbessern - Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Partnerschaftsgesetz

Bern, 22.4.2005 - Das neue Partnerschaftsgesetz ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung zu festigen und rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft schafft eine Institution für gleichgeschlechtliche Paare mit besonderen Rechten und Pflichten. Eine Ehe ist es nicht, denn gleichgeschlechtliche Paare sind von der Adoption und Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, wie Bundesrat Christoph Blocher am Freitag vor den Medien unterstrich. Regierungsrat Markus Notter zeigte am Beispiel des Kantons Zürich die Möglichkeiten und Grenzen einer kantonalen Lösung auf.