Neue UKW- und Mittelwelle-Weisungen
Biel-Bienne, 27.10.2004 - Der Bundesrat verabschiedet neue UKW-Weisungen, welche die seit 1994 bestehenden Weisungen ablösen. Die neuen Weisungen schaffen eine Übergangsordnung bis zur Umsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes. Sie enthalten geringfügige Anpassungen einzelner Versorgungsgebiete, die jedoch die künftigen Entscheide zur technischen Ausgestaltung der Radiolandschaft nicht beeinflussen. Gleichzeitig passt der Bundesrat die Kriterien für die Vergabe von Empfangsgebühren an Privatradios (Gebührensplitting) den Vorgaben der neuen UKW-Weisungen an.