Vermisste Personen: den Tod feststellen oder für verschollen erklären? - Informeller Meinungsaustausch unter Gerichtsvertretern
Bern, 12.4.2005 - Auf Einladung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesamtes für Justiz haben sich am Montag Vertreter von Gerichten aus sieben Kantonen in Bern zu einem informellen Meinungsaustausch über die Abgrenzung von Todesfeststellungen und Verschollenheitserklärungen im Hinblick auf vermisste Personen nach der Tsunami-Katastrophe getroffen. Die Teilnehmer unterstützen die Bestrebungen für eine Vereinfachung des geltenden Rechts.