Online-Zugriffsrechte auf Strafregisterdaten im Strafgesetzbuch verankern; Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 14.1.2009 - Die kantonalen Einbürgerungsbehörden, das Bundesamt für Polizei (fedpol) sowie der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) sollen gestützt auf eine formell-gesetzliche Grundlage online auf Strafregisterdaten zugreifen können. Der Bundesrat will die bisher lediglich befristet auf Verordnungsstufe geregelten Zugriffsrechte im Strafgesetzbuch verankern. Er hat am Mittwoch diesen Vorschlag bis zum 20. April 2009 in die Vernehmlassung geschickt. Die aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderliche Gesetzesrevision hat keine Auswirkungen auf die aktuelle Praxis der betroffenen Behörden.