Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. Januar 2009

Übernahme des Sturmgewehrs ins Eigentum: ab 2010 strenger geregelt

Bern, 20.1.2009 - Wer heute nach erfüllter Dienstpflicht sein Sturmgewehr ins Eigentum übernehmen will, muss innert der letzten drei Jahre vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht zwei Bundesübungen absolviert haben. Die revidierte "Verordnung über die Persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen (VPAA)" sieht für den gleichen Zeitraum vier Bundesübungen, davon zwei Feldschiessen sowie zwei obligatorische Übungen, vor. Diese neue Regelung gilt ab 2010.