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Veröffentlicht am 21. Januar 2009

Die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern; Bundesrat beschliesst Teilrevision und verzichtet auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts

Bern, 21.1.2009 - Mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht will der Bundesrat gewährleisten, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Angesichts des fehlenden Konsenses verzichtet der Bundesrat hingegen auf eine umfassende Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts.