Raumplanungsgesetzgebung: Moderate Öffnung der Landwirtschaftszonen
Bern, 28.6.2000 - Landwirtschaftliche Bauten, die wegen des Strukturwandels nicht mehr benötigt werden, sollen künftig unter gewissen Bedingungen auch für andere Zwecke verwendet werden können. Der Bundesrat hat die vom Schweizer Volk am 7. Februar 1999 angenommene Änderung des Raumplanungsgesetzes sowie die neue Raumplanungsverordnung auf den 1. September 2000 in Kraft gesetzt.