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Veröffentlicht am 28. Januar 2009

Die gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden; Bundesrat schickt Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung

Bern, 28.1.2009 - Die gemeinsame elterliche Sorge soll zukünftig im Interesse des Kindeswohls für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) bis zum 30. April 2009 in die Vernehmlassung geschickt.