Swissmedic reicht gegen Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Bern (GEF) Beschwerde ein
Bern, 16.2.2009 - Mit dem Entscheid vom 21. Januar 2009 hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) festgestellt, dass für einzelne Arzneimittel die Abgabebeschränkungen des Bundesrechtes verfassungswidrig seien. Die GEF hat deshalb das bernische Kantonsapothekeramt angewiesen, für die betreffenden Präparate die Vorschriften der Arzneimittelverordnung des Bundes (VAM) nicht mehr zu vollziehen.