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Veröffentlicht am 31. März 2009

Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen für Fahrzeuglenker

Bern, 31.3.2009 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schlägt vor, die gesundheitlichen Kriterien, die zum Führen von Motorfahrzeugen erfüllt sein müssen, dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen. Dabei werden Regelungen übernommen, die bereits in der EU gelten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kontrolle des Sehvermögens. Die Anhörung zur entsprechenden Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) dauert bis Ende Juni 2009.