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Veröffentlicht am 1. April 2009

Die Möglichkeiten zur Erhaltung des Unternehmens konsequent ausschöpfen; Bericht über die Unternehmensbewertung im Erbrecht veröffentlicht

Bern, 1.4.2009 - Der Bundesrat sieht bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Dies hält er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fest. Das geltende Recht stellt dem Eigentümer verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die Unternehmensnachfolge sinnvoll zu organisieren und um eine Zerschlagung des Unternehmens nach seinem Tod zu verhindern.