Lärmsanierung bringt mehr Lebensqualität entlang der Eisenbahnlinien
Bern, 5.3.1999 - Der Bundesrat hat die Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verabschiedet. Die zwei in dieser Vorlage integrierten Bundesbeschlüsse umfassen das Umsetzungskonzept, das Sanierungsziel, das Investitionsprogramm und dessen Finanzierung. Zudem soll die in der Lärmschutzverordnung für die Sanierung des bestehenden Eisenbahnnetzes vorgesehene Frist - sie läuft 2002 ab - erstreckt werden. Die Rollmaterialsanierung ist bis Ende 2009, die Umsetzung der baulichen Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Lärms sowie die Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bis Ende 2015 zu realisieren. Die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern bei Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert sollen zu 50 Prozent vom Bund getragen werden. Für die Lärmsanierung der Eisenbahn werden insgesamt 1,854 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt.