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Veröffentlicht am 6. Dezember 1999

Änderungen in der europäischen Rundfunkordnung

Biel-Bienne, 6.12.1999 - Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates verabschiedetbeschlossen. Neu wird unter anderem geregelt, dass die Allgemeinheit via Fernsehen freien Zugang zu wichtigen Sport- und Kulturereignissen haben muss. Das revidierte Übereinkommen ist bereits seit dem 14. September 1999 für die Schweiz vorläufig anwendbar.