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Veröffentlicht am 19. November 1999

Unzulässige Alkoholwerbung bei der SRG

Biel-Bienne, 19.11.1999 - BAKOM zieht unrechtmässigen Gewinn ein. Die SRG hat während den Fussball-Weltmeisterschaften in Frankreich verbotene Alkoholwerbung geschaltet. Nach einem Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) wird sie deswegen mit 5000 Franken gebüsst; der Nettogewinn aus den beanstandeten Werbespots im Umfang von rund 550'000 Franken wird eingezogen.