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Veröffentlicht am 22. April 2009

Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung

Bern, 22.4.2009 - Die aktuelle Wirtschaftskrise trifft die Schweizer Exporteure hart. Um ihnen in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit die Übernahme von Exportaufträgen zu erleichtern, wurden im Rahmen der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen Anpassungen im Bereich der Exportkreditversicherung vorgeschlagen. Die heute vom Bundesrat beschlossene Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung ist ein Schritt in der Umsetzung dieser Massnahmen. Die Verordnungsänderung ist bis am 31. Dezember 2011 befristet.