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Veröffentlicht am 20. Mai 2009

Freizügigkeitsabkommen: Bundesrat verzichtet auf Anrufung der Schutzklausel

Bern, 20.5.2009 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, auf die Anrufung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen besonderen Schutzklausel zu verzichten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) den Arbeitsmarkt und die Zuwanderung weiterhin genau zu beobachten.