Freizügigkeitsabkommen: Bundesrat verzichtet auf Anrufung der Schutzklausel
Bern, 20.5.2009 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, auf die Anrufung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen besonderen Schutzklausel zu verzichten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) den Arbeitsmarkt und die Zuwanderung weiterhin genau zu beobachten.