Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Tatsachen und Trends
Neuchâtel, 12.6.2009 - Obwohl der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist, ist in der Schweiz die Lohngleichheit von Frau und Mann noch lange nicht erreicht. Eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam herausgegebene Broschüre informiert in kompakter Form über die aktuelle Situation, zeigt Fortschritte und noch vorhandene Lohndiskriminierungen auf.