Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Juni 2009

Zusätzliche Sanktion und Strafregister für verurteilte juristische Personen; Bericht des Bundesrates zu drei GRECO-Empfehlungen

Bern, 17.6.2009 - Wegen Korruption verurteilte Unternehmen sollen künftig vom Submissionsverfahren ausgeschlossen werden können. Zudem soll ein Strafregister für verurteilte juristische Personen geschaffen werden. Damit setzt die Schweiz eine weitere Empfehlung der Europaratskommission GRECO um, wie der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht festhält.