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Veröffentlicht am 29. Juni 2009

16. Tätigkeitsbericht

Bern, 29.6.2009 - Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) unter anderem mit dem Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens mit den USA, datenschutzkonformen und netzwerkbasierten Videoüberwachungssystemen, Aufsichts- und Informationstätigkeiten im Rahmen der Umsetzung des Schengen-Abkommens; er verfasste Erläuterungen zu Pay as you drive und Black Boxen bei Motorfahrzeugversicherungen und eine Empfehlung in Sachen Mietercheck und nahm Stellung zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Einen besonderen Schwerpunkt legte der EDÖB im vergangenen Berichtsjahr, das den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 umfasst, auf den Persönlichkeitsschutz im Internet. Er umreisst die Bedingungen, unter denen Online-Bewertungsplattformen betrieben werden dürfen, erläutert die Gefahren von sozialen Netzwerken und berät Nutzer, Anbieter und Behörden über die datenschutzkonforme Ausgestaltung solcher Dienste und nimmt Stellung zum Persönlichkeitsschutz bei der Berichterstattung im Internet. In seinem 16. Tätigkeitsbericht weist der EDÖB die Pensionskassen auf einen korrekten Umgang mit persönlichen Pensionskassenausweisen hin, äussert sich zur Bekanntgabe von Personendaten an Dritte durch Vereine und Veranstalter von Sportanlässen und zieht im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) eine Jahresbilanz über Zugangsgesuche, Schlichtungsanträge und Empfehlungen.