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Veröffentlicht am 29. Juni 2009

Meldepflicht für neue Grippe wird angepasst

Bern, 29.6.2009 - Ab 1. Juli 2009 sind alle praktizierenden Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz aufgefordert, Verdachtsfälle von A(H1N1) innerhalb eines Tages an die kantonsärztlichen Dienste zu melden. Bisher waren nur die in Spitälern tätigen Ärzte zur Meldung solcher Beobachtungen verpflichtet. Die Laboratorien melden positive Testresultate wie bisher innerhalb zweier Stunden. Neu sind sie dazu angehalten, auch negative Testergebnisse zu melden. Mit der Anpassung der Meldepflicht in der entsprechenden Verordnung des EDI reagiert das Bundesamt für Gesundheit auf die zunehmende Ausbreitung der neuen Grippe A(H1N1).