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Veröffentlicht am 4. Juni 1999

Vorgezogene Entsorgungsgebühr für Altglas, Pfand statt Verbot für PVC-Flaschen: Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen

Bern, 4.6.1999 - 30 Millionen Franken jährlich kostet die Sammlung und Verwertung von Altglas. Jetzt sollen nicht länger die Gemeinden, sondern die Verursacher diese Kosten berappen. Ähnlich wie bei PET-Flaschen wird künftig auch für Einwegflaschen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr im Kaufpreis eingeschlossen. Die bisher verbotenen Getränkeflaschen aus PVC werden nun erlaubt, unterstehen aber einer Pfand und Rücknahmepflicht. Einen entsprechenden Änderungsvorschlag für die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) in die Vernehmlassung gegeben.