Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. Juli 2009

Elektronische Übermittlung zwischen Privaten und Behörden - Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet

Bern, 20.7.2009 - Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden verschiedene Gerichte und Behörden in Zukunft verpflichtet sein, elektronische Eingaben entgegenzunehmen und zu behandeln. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute die Anhörung zu einem Verordnungsentwurf eröffnet, der die Modalitäten des elektronischen Verkehrs festlegt. Die Kantone und interessierten Kreise können bis Ende September zu den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen Stellung nehmen.