Botschaft zum Bundesgesetz über die befristeten Stabilisierungsmassnahmen der dritten Stufe
Bern, 10.8.2009 - Der Bundesrat hat am 10. August 2009 an einer ausserordentlichen Sitzung die Botschaft zum Bundesgesetz über die befristeten konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit schafft er die rechtlichen Grundlagen für die im Juni gefällten Beschlüsse. Diese zielen darauf ab, die Arbeitslosigkeit zu dämpfen, neue Informationstechnologien zu fördern und die Auslandpromotion zu stärken.