Fall UBS: Neues Amtshilfegesuch statt einseitige Massnahmen; Abkommen zwischen der Schweiz und den USA ist in Kraft getreten
Bern, 19.8.2009 - Die USA übermitteln im Fall UBS ein neues Amtshilfegesuch an die Schweiz und verzichten auf die Durchsetzung der Zivilklage, welche die Offenlegung der Identität von 52 000 Kontoinhabern der UBS verlangt. Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, ein neues, rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch innert eines Jahres zu bearbeiten. Dies sieht das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vor, das den drohenden Konflikt zwischen den Rechtsordnungen der beiden Staaten beilegt.