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Veröffentlicht am 26. August 2009

Den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten regeln; Bundesrat schickt punktuelle Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung

Bern, 26.8.2009 - Der Bundesrat will mit punktuellen Änderungen des Obligationenrechts, des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten regeln. Der Staat nimmt allerdings damit den Vertragsparteien die Verantwortung für nachrichtenlose Vermögenswerte nicht ab. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Vorschläge bis am 30. November 2009 in die Vernehmlassung geschickt.