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Veröffentlicht am 19. September 2009

BAV passt Praxis bei der Erneuerung von Betriebsbewilligungen von Seilbahnen an

Bern, 19.9.2009 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt seine Praxis bei der Erneuerung von Betriebsbewilligungen von Seilbahnen an ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Neu verzichtet das Amt auf eine technisch-betriebliche Prüfung der Anlagen bei der Erneuerung von Betriebsbewilligungen. Das BAV hat die Unternehmen über die Praxisänderung informiert und sie zugleich an ihre Sorgfaltspflicht für die Gewährleistung der Sicherheit erinnert.