Verwaltungsgericht gibt Swissmedic Recht
Bern, 27.10.2009 - Das Verwaltungsgericht hat auf Beschwerde der Swissmedic einen Entscheid der Gesundheitsdirektion Bern aufgehoben und bestätigt, dass die bundesrechtlichen Vorschriften verfassungsmässig sind. Die Gesundheitsdirektion des Kantons hatte den Kantonsapotheker im Januar 2009 angewiesen, Arzneimittelvorschriften des Bundes nicht mehr zu vollziehen. Drogisten sollte so ermöglicht werden, gewisse apothekenpflichtige Arzneimittel zu verkaufen.